Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Heidi Verlag GmbH für das Online-Print-Portal «Heidi-Druck.CH».
Uster, 03.01.2011
I. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers erfolgen ausschliesslich auf der Grundlage der nachfolgenden Bedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Die Erteilung eines Druckauftrages durch den Auftraggeber schliesst die Anerkennung dieser allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen ein. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden ohne schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers kein Vertragsbestandteil.
II. Auftrag, Preise und Zahlungsmodalitäten
1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind — auch bezüglich der Preisangaben — freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 14 Kalendertage gebunden. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte (andere Lieferadresse) gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die auf den Produktseiten des Auftragnehmers genannten Preise gelten ab Werk. Diese verrechnen wir ohne Mehrwertsteuer. Die MwSt von aktuell 8% entfällt, da wir derzeit ()
noch nicht MwSt-pflichtig sind.
2. Sollte bei der Überprüfung der gestellten Daten durch den Auftragnehmer eine Korrektur notwendig werden, so wird diese separat verrechnet. Autokorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Änderungen im Umbruch etc.) sind in offerierten Preisen nicht enthalten und werden dem Auftraggeber ggf. nach der aufgewendeten Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Telefonisch oder via Fax angeordnete Änderungen werden vom Auftragnehmer ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.
3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt Vorauskasse via Kreditkarte (VISA/MasterCard) oder PostFinance Card. Für Selbstabholer hat die Zahlung bei Warenübergabe ohne jeglichen Abzug in bar zu erfolgen. Stammkunden — nach Definition des Auftragnehmers — werden gegen Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen beliefert. Andere Zahlungsmittel als die Schweizer Landeswährung bedürfen der schriftlichen Regelung, die in einer Bestätigung festgehalten werden muss.
III. Daten, Lieferungen und Lieferfristen
1. Vom Auftraggeber gestellte Daten sind frei Haus des Auftragnehmers anzuliefern (Datenupload). Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in der Bestellung angegebenen Menge oder Qualität. Der Auftragnehmer ist erst während des Produktionsprozesses in der Lage, eine ordnungsgemässe Übernahme und Überprüfung durchzuführen. Es besteht keinerlei Haftung des Auftragnehmers für Fehler, die auf vom Auftraggeber direkt oder indirekt zur Verfügung gestellte Daten, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind.
2. Dem Auftrag zugrundeliegende Vorlagen (eigene Ausdrucke oder Digitalproofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind.
3. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden und die erforderlichen Unterlagen (Bild- und Textvorlagen, Daten, Gut zum Druck etc.) zum vereinbarten Zeitpunkt beim Auftragnehmer eintreffen. Ebenso gelten die zugesicherten Liefertermine nur bei fristgerechter Bezahlung (Vorauskasse). Weisen die gelieferten Druckdaten nach Bestätigung eines Liefertermins Mängel auf, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an die Lieferfrist gebunden. Gleiches gilt bei verspäteter Druckfreigabe durch den Auftraggeber.
4. Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
5. Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers -, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
6. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers, in der Regel per Post Priority, zu den Bedingungen und Konditionen der Schweizerischen Post (Tarife unter www.post.ch ersichtlich). Sobald die Ware an einen Spediteur, Frachtführer oder die Post übergeben ist, spätestens bei Verlassen unserer Unternehmensräume, trägt der Auftraggeber die Gefahr für die Ware. Jede Sendung, bei der eine äusserliche Beschädigung vorliegt, ist vom Auftraggeber nur anzunehmen unter Feststellung des Schadens seitens des Lieferanten. Soweit dies unterbleibt, erlöschen alle Schadensersatzansprüche dem Auftragnehmer gegenüber.
7. Als Zustellländer werden nur die Schweiz sowie Lichtenstein beliefert.
IV. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
V. Beanstandungen und Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemässheit der gelieferten Ware sowie ggf. der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Dies gilt auch, wenn der Auftragnehmer die Ware auf Verlangen des Auftraggebers an Dritte liefert. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung bzw. Fertigungsreifeerklärung (Gut zum Druck) auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an das GzD anschliessenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
3. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei der Grammatur kann es produktionsbedingt zu einer Abweichung von bis zu 10% im Vergleich zur vom Auftraggeber ausgewählten Papierstärke kommen.
4. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Diese branchenübliche Toleranz betrifft insbesondere Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger u.a. Falls die vom Auftraggeber gestellten Daten nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen, können die daraus resultierenden Mängel nicht reklamiert werden. Dies gilt insbesondere für Dateien, die auf RGB-Farben basieren oder falsche CMYK-Farbprofile beinhalten, Dateien mit geringer Auflösung und Dateien mit nicht eingebetteten Schriften. Ein Gesamtfarbauftrag von über 300% kann ein negatives Druckergebnis zur Folge haben. Dies ist ebenfalls kein Reklamationsgrund.
5.
Als Herstellungsverfahren setzt der Auftragnehmer wahlweise Offset- oder Digitaldruck ein. Hierbei ist in der Regel kein Qualitätsunterschied feststellbar. Per Digitaldruck erzeugte Druckwerke lassen sich jedoch nicht per Laserdruck wiederbedrucken.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.
7. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers.
8. Bei Druckaufträgen kann eine Toleranz bis zu 10% Mehr- oder Minderlieferung nicht beanstandet werden. Zur Verrechnung gelangen die in der Bestätigung aufgeführten Preise. Kleine Abweichungen in Farbe, Beschaffenheit und Gewicht des Bedruckstoffes sowie in den Nuancen der Druckfarben behalten wir uns vor.
9. Rücksendungen jeder Art müssen mit dem Auftragnehmer abgesprochen werden. Unfrankiert zurück gesandte Ware wird nicht angenommen. Bei berechtigter Reklamation ersetzt der Auftragnehmer die Versandkosten der günstigsten Versandart, sofern dies im voraus schriftlich vereinbart wurde.
VI. Haftung
1. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur für den Sachwert des ihm erteilten Auftrages, sowie nur soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht hat.
2. Im übrigen gelten für die Haftung des Auftragnehmers bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen: Schadenersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Veredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses. Schadenersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des Auftragswertes.
Eventuelle Folgeschäden auf Seiten des Auftraggebers die den offerierten Auftragswert übersteigen, werden durch den Auftragnehmer in keinem Fall gedeckt.
3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang auch für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
VII. Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Bei Verwendung der uns zur Verfügung gestellten Vorlagen setzen wir voraus, dass der Auftraggeber das Reproduktionsrecht besitzt. Werden von Dritten bessere Rechte behauptet, so übernehmen wir für deren allfällige Verletzungen keine Haftung und behalten uns vor, allenfalls auf den Besteller zurückzugreifen.
VIII. Impressum und Eigenwerbung
Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftragnehmer behält sich überdies vor, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster an Dritte zu versenden oder diese für Eigenwerbung zu verwenden.
IX. Sicherheit und Datenschutz
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm vom Auftraggeber überlassenen Daten elektronisch zu speichern und weiter zu verarbeiten. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, insbesondere an Kreditinstitute und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Daten und Arbeitsunterlagen besteht ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung nicht.
2. Die geltenden Bestimmungen des Datenschutzes werden vom Auftragnehmer beachtet. Die bei uns gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung der Bestellung erforderlichen Umfang an Vertragspartner weitergegeben. Die Daten des Auftraggebers werden nicht von anderen als zum Firmenverbund gehörende Unternehmen zum Zwecke der Werbung oder Marktforschung verwendet. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich widerrufen. Dies bedeutet dann eine komplette Löschung seines Profils aus unserer Datenbank.
3. Die Datenübermittlung an den Payment Service Provider (PSP) während des Bestellvorganges erfolgt SSL-Verschlüsselt mit einer zusätzlichen SHA-Signatur. Es wird keine Speicherung der Zahlungsdaten auf Seiten des Auftragnehmers vorgenommen. Auf Seiten der PostFinance als PSP kommen überdies Sicherheitsfunktionen wie «Verified by VISA» oder «MasterCard SecureCode» zum Einsatz.
X. Erfüllungsort, Gerichtstand und Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers in 8610 Uster, Schweiz. Auf das Vertragsverhältnis findet auschliesslich Schweizer Recht Anwendung.
XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
